Spenden und Zustiftungen

Die Stiftung E.J.Kiphard – Stiftung für Psychomotorik ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts.

Die Stiftung ist vom Finanzamt Bonn Innenstadt als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Um einen den umfangreichen Aufgaben angemessenen Kapitalstock aufbauen zu können,
ist die Stiftung auf Ihre Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie die Stiftung und ihre Zwecke durch Ihre Spende!

Spendenkonto der Stiftung E.J. Kiphard
bei der Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE15 3705 0198 1909 1801 41


Von der Basis für die Basis: Gemeinsam den Kapitalstock erhöhen!

Wie in ihrer gesamten Geschichte entwickelt sich auch diese Idee zur Entfaltung der Psychomotorik aus der Praxis heraus: Am Anfang steht in erster Linie die Idee, nicht das Kapital. Wie wirkungsvoll die Stiftung allerdings in Zukunft Psychomotorik-Projekte unterstützen kann, hängt natürlich vom nutzbaren Finanzvolumen ab. Alle am Lebenswerk Prof. Jonny Kiphards Interessierten und von seiner psychomotorischen Pionierarbeit Beeinflussten sind eingeladen, am Aufbau der Stiftung in Form von Spenden bzw. Aktionen zu Gunsten der Stiftung mitzuwirken. Mit gutem Beispiel sind bereits die Firmen Sport-Thieme und Borgmann-Verlag vorangegangen. Als Einzelspender wurden Dr. Helmut Eller, Dr. Ignaz Roob sowie Thomas Steinmann initiativ. Wenn man bedenkt, dass mit einer Spende von 100 Euro eine jährliche Ausschüttung von 2 bis 5 Euro (je nach Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt) an Projekte möglich wird, wird die langfristige Chance des Stiftungsgedankens deutlich.

Auch durch Aktionen kann die Stiftung unterstützt werden. So sind interessierte Organisationen, Vereine, Fachschulen usw. aufgerufen, das Thema Psychomotorikstiftung aufzugreifen. Aus steuerrechtlichen Gründen ist für gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Schulen usw. eine Geldspende aus dem Vereinsvermögen oder dem Etat nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Vollkommen unbedenklich ist es aber, im Rahmen einer zum Zwecke des Aufbaues von Stiftungsvermögen ausgeschriebenen Veranstaltung Geld einzunehmen, das dann ganz oder teilweise der Stiftung zu Gute kommt. Mit solchen Aktivitäten (Spielfeste, Tage der offenen Tür, eigene Festveranstaltungen u.v.a.m.) zugunsten der Stiftung wird auch der Bekanntheitsgrad der Stiftung ihrer Bedeutung gerechter.