Mit der Stiftung E.J.Kiphard – Stiftung für Psychomotorik – soll die Psychomotorik als wirkungsvolles therapeutisch-pädagogisches Konzept nachhaltig unterstützt werden.
Die Stiftung will dieses Ziel im Kern durch vier Wirkungsfelder verwirklichen:
Pflege des Andenkens
Zu den Zwecken der Stiftung gehört laut Satzung „das Hüten und Verbreiten des wissenschaftlichen, künstlerischen und schriftstellerischen Lebenswerkes von Prof. Dr. Ernst J. Kiphard, die Anerkennung, Wahrung und Verwendung seines Namens mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Ausbreitung der Psychomotorik als therapeutisch-pädagogisches Konzept“ (vgl. Satzung).
Bilbiothek
Die Stiftung betreibt den Aufbau eines Kiphard-Archives, das insbesondere die Betreuung und Verwertung sämtlicher wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Arbeiten Kiphards übernimmt. Darüber hinaus wird am Konzept einer Psychomotorik-Bibliothek mit Schriften Kiphards, Schriften über Jonny Kiphard, sowie Bücher zur Psychomotorik und verwandten oder eingebetteten Wissenschaftsbereichen gearbeitet.
E.J.Kiphard – Medaille
Mit der Verleihung der E.J.Kiphard-Medaille für besondere Verdienste um die Förderung der Psychomotorik in Deutschland verbindet die Stiftung die Erwartung, eine öffentlich und sozialpolitisch wirksame Auszeichnung für Persönlichkeiten zu formulieren, die letztlich einen Ansporn und eine Ermutigung für verstärkte psychomotorische Aktivitäten schafft.
Projektförderungen
Direkte Förderungen psychomotorischer Projekte können erst erfolgen, wenn die Stiftung ausreichend Kapital aufgebaut hat. Dann ist insbesondere an folgende Förderbereiche gedacht:
- die Entwicklung und Vergabe eines Förderpreises für psychomotorische Praxisprojekte
- die Entwicklung und Vergabe eines Forschungspreises für psychomotorische Theoriebildung
- die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung der
gemeinnützigen Zwecke des Fördervereins Psychomotorik e.V. mit allen angeschlossenen Initiativen. - die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung und Erziehung und die Förderung des öffentlichen Gesundheits-wesens durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.